Erich Limpach (1899-1965)
uvauvau® ist ein interaktives Lern- / Informations-Management-System.
Mit uvauvau® werden Informations- und Unterweisungspflichten – z. B. gemäß Arbeitsschutzgesetz – automatisiert abgewickelt und erfüllt. uvauvau® bietet auch die Möglichkeit, eigene, kundenspezifische Informationen, Dienstanweisungen, betriebliche Mitteilungen, Fahrer-/ Mitarbeiterhandbücher, Sicherheitshinweise und Lerninhalte mit vielen Dateiformaten (Audio, Video, etc.) hochzuladen und dem jeweiligen Mitarbeiter mittels individueller Profilerstellung zuzuweisen.
In einem individualisierten (Lern-) Cockpit kann die zu unterweisende Person die bereitgestellten Informationen und Lerninhalte nach Vorgaben des Arbeitgebers oder in einem selbst gewählten, eigenen Rhythmus abrufen.
Der Abruf von Dienstanweisungen und sonstigen Mitteilungen und Informationen durch den / die Mitarbeiter / -in wird revisionssicher dokumentiert. Nach Durchführung einer Schulung erfolgt eine web-basierte Erfolgskontrolle mittels Multiple-Choice-Test mit automatisierter Auswertung und revisionssicherer Dokumentation.
Nach einer erfolgreich absolvierten Erfolgskontrolle kann ein Zertifikat (PDF) für den Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus können auch Dienstanweisungen oder sonstige Mitteilungen erstellt und übermittelt werden, die der Mitarbeiter revisionssicher bestätigt.
Sicherheit, Gesundheitsschutz und Unfallprävention
Jeder Arbeitgeber muss alle Nutzer von Arbeitsgeräten (z. B. Dienstfahrzeugen) über Sicherheit, Gesundheitsschutz und Unfallprävention umfassend informieren. Die gesetzliche Grundlage für den Durchführungszeitraum und Durchführungsrhythmus ist der § 4 GUV-VA 1 Abs. 1. mit einem Bezug auf den §12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz.
Die Unterweisung muss alle Anweisungen und Erläuterungen enthalten, die eigens auf das jeweilige Arbeitsgerät und den damit verbundenen Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die grundsätzliche Verpflichtung und die persönliche Haftung geht immer zu Lasten des Unternehmensleiters, der Geschäftsleitung, des Vorstands, des Amtsvorstehers, des Bürgermeisters, … .
Die Pflicht zur Durchführung der Unterweisung kann aber auch delegiert werden, und dies ist auch die Regel. In dem Fall verteilt sich die persönliche Haftung auf alle involvierten Personen, und dies gilt unabhängig von einer arbeitsvertraglichen Grundlage. Eine Unterweisungsverantwortung besteht somit auch dann, wenn ein Arbeitsvertrag hierüber schlicht nichts aussagt. Pflichten können somit „schleichend“ durch die übernommene Tätigkeit auf die handelnden Personen übergehen.
Aus diesem Grund ist uvauvau® für jedes Unternehmen des Wirtschaftskreislaufs, alle staatlichen und halbstaatlichen Institutionen, Behörden, Kommunen, uvm. geeignet.
Das Prinzip von uvauvau.de einfach erklärt
uvauvau® ist ein sehr kostengünstiger Service. Sie zahlen je nach Art und Umfang der Dienstleistung eine monatliche Nutzungsgebühr.
uvauvau® bietet natürlich auch individuelle Rabatte, welche von Art und Umfang der Nutzung abhängig sind. Bitte sprechen Sie uns hierzu an. Wir erstellen Ihnen gerne Ihr individuelles Angebot.
Individuelles Angebot anfordernMit uvauvau.de erhalten Sie eine professionelle Lösung zu günstigen Preisen.
Häufig gestellte Fragen
uvauvau® ist ein interaktives Lern- / Informations-Management-System.
Für jede / -n Verantwortliche / -n besteht die unabdingbare gesetzliche Verpflichtung, jede / -n Mitarbeiter / -in mindestens einmal pro Jahr im korrekten Umgang und Gebrauch mit dem jeweiligen „Arbeitswerkzeug“ zu unterweisen.
Unabdingbare, gesetzliche Pflichten haben natürlich auch Konsequenzen, wenn diesen Pflichten nicht nachgekommen wird. Als Verantwortliche / -r besteht für Sie die unmittelbare Gefahr der persönlichen Haftung in Ihr Privatvermögen hinein bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Die gesetzliche Grundlage zur Durchführung von Unterweisungen ist u. a. der § 4 GUV-VA 1 Abs. 1. mit einem Bezug auf den §12 Abs. 1 ArbSchG.
Der Start ist eine schriftliche Bestellung und eine Bestätigung der AGB von uvauvau®. Sie erhalten dann eine Begrüßungsmail mit einem Login-Prozedere. Den darin enthaltenen Link klicken Sie bitte einfach an. Das System führt Sie dann durch den Anmeldeprozess und wenn dieser abgeschlossen ist, können Sie loslegen.
uvauvau® vermittelt unterschiedliche Lerninhalte. Aktuell werden ca. 150 Unterweisungsmodule und Dienstanweisungen aus den Bereichen „Allgemein“ (z. B. Brandschutz, Lärmschutz, etc.), „Firmenfahrzeug PKW“ (Grundlagen, Anbauteile, etc.) und Nutzfahrzeuge (Ladungssicherung, Container, etc.) angeboten. Alle zur Verfügung gestellten Lerninhalte stammen aus „dem Tagesgeschäft“ und sind so konzipiert, dass niemand überfordert wird. Das Angebot der Lerninhalte wird stetig erweitert. Haben Sie einen speziellen Wunsch – dann kontaktieren Sie uns bitte.
Die durchschnittliche Dauer pro Unterweisungsmodul liegt bei ca. 10 bis 15 Minuten.
Am Ende des interaktiven e-Learning-Prozesses erfolgt eine Erfolgskontrolle mittels eines Multiple-Choice-Test. Das Ergebnis jedes Tests und alle Log files werden revisionssicher dokumentiert und stehen Ihnen z. B. nach einem Unfallereignis zur Vorlage bei der Berufsgenossenschaft oder Staatsanwaltschaft zur Verfügung.
uvauvau® ist ein sehr kostengünstiger Service. Sie zahlen je nach Art und Umfang der Dienstleistung eine monatliche Nutzungsgebühr.
uvauvau® bietet natürlich auch individuelle Rabatte, welche von Art und Umfang der Nutzung abhängig sind. Bitte sprechen Sie uns hierzu an. Wir erstellen Ihnen gerne Ihr individuelles Angebot.
Errechnen Sie bitte Ihren persönlichen, internen Verrechnungssatz für die Verwaltung eines einzigen Dokuments. Nach statistischen Erhebungen bewegt sich dieser interne Verrechnungssatz – je nach Abteilung im Unternehmen – zwischen 3,- € und 18,- €. Dazu kämen noch die Kosten für die Aufbereitung der Lerninhalte. Und letztlich muss es ja auch noch einen Mitarbeiter geben, der alles koordiniert und die Verantwortung für den ganzen Unterweisungs- und Prüfprozess trägt und dafür auch persönlich haftet.
uvauvau® rechnet die Nutzungsgebühr monatlich ab.
Selbstverständlich können Sie weiterführende Informationen erhalten. Klicken Sie bitte auf einen Kontaktbutton („Kontakt aufnehmen“ oder „Schreiben Sie uns“) und senden Sie uns eine Mail aus Ihrem Mailprogramm. Wir rufen Sie selbstverständlich gerne zurück..
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Tel: +49 (0) 174 – 669 0000
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